Fahrzeugöffnung


Fahrzeugöffnung zu transparenten Festpreisen ohne teure Überraschungen.

 

Elektronische Fehlfunktionen, versehentliche Verriegelung oder spielende Kinder - schnell stehen Sie außerhalb Ihres Fahrzeuges und kommen nicht mehr rein. 

 

Ich öffne Ihr Fahrzeug - auch nachts - je nach Typ/Möglichkeit zerstörungsfrei direkt über das Türschloss mittels Manipulation oder klassisch über die Innenraumöffnung mit Spreizkissen und Hebel.

 

Auch im Notdienst erfahren Sie bei Anruf vorab, gemäß Ihres Meldebildes, IMMER einen Festpreis ganz gleich wo Sie meine Leistung benötigen.

Aktuelle Festpreise in €uro inkl. 19% MwSt.

gültig ab 21.12.2022

derzeit keine Zuschläge Sonn- & Feiertage

derzeit keine Leistung 22°°-7°°

 

 

Montag - Sonntag 7°° bis 22°° Uhr: 80,-

bis 30 Minuten Arbeitszeit vor Ort

zzgl. Anfahrt gem. Übersicht

 

Montag - Sonntag 22°° bis 7°° Uhr: 120,-

bis 30 Minuten Arbeitszeit vor Ort

zzgl. Anfahrt gem. Übersicht

 

zerstörende Öffnung: 30,-

Bohren, Ziehen, Fräsen, Brechen

optional zzgl. Not(ersatz)zylinder max. 30,-

 

Anfahrtspauschalen

Z1 000-015km: 40,-

Z2 016-035km: 70,-

Z3 036-055km: 105,-

Z4 056-075km: 140,-

Z5 076-100km: 170,-

darüber hinaus nach sonstiger Vereinbarung

 

folgende Zusatz-/Ersatzkosten können entstehen

- 20,- je angefangene 15 Minuten ab 31 Minuten

- 29,- Storno*

- 49,- Leerfahrt zzgl. Anfahrtspauschale*

 

mögliche Zahlarten

✔ Barzahlung

✔ EC-Kartenzahlung

✔ auf Rechnung nur Gewerbe/Behörden

 

 

Widerruf & Haftungsfreistellung
Mit Ihrem (telefonischen) Auftrag erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass vor Ablauf der Widerrufsfrist die Anfahrt/Arbeit/Öffnung aufgenommen und durchgeführt wird. Das ist nur logisch, denn wenn Sie sich aussperren und eine Öffnung benötigen müsste ich erst einmal 14 Tage abwarten ob Sie es sich nicht noch anders überlegen. Mit Ihrem Auftrag befreien Sie mich Ihnen und Dritten gegenüber der Haftung für Schäden, welche bei der Öffnung entstehen können. Voraussetzung hierfür ist das die Schäden im Einklang mit der Öffnung stehen (zB Gummientfernung, Zylinderzerstörung und nicht der Schlosskasten, etc.) und nicht durch grobe Fahrlässigkeit (zB Abrutschen mit Werkzeug über das Türblatt etc.) verursacht werden.

 

*Storno & Leerfahrt

als Storno werte ich

- Anruf auf der Notdienstnummer ohne Schlüssel(not)dienst-Charakteristik, zB weil Sie mich auf einer anderen Nummer nicht erreichen.

- "ich wollte mich nur mal informieren"-Anrufe von 22°° bis 7°° Uhr, auch wir haben Nachtruhe.

- Stornierung Ihres Auftrages nach Auftragserteilung aus Gründen die ich nicht zu vertreten habe, wie Fund Zweitschlüssel, erfolgreiche Eigenöffnung etc. ich aber noch nicht auf Anfahrt bin.

- Sie fordern als Amtsträger/-handlung (Polizei, Zoll, GV, etc.) Rufbereitschaft oder Unterstützung bei Vollstreckung an und benötigen mich dann doch nicht

als Leerfahrt werte ich

- Stornierung, unabhängig vom Grund sofern ich diesen nicht zu vertreten habe, ich mich aber bereits auf Anfahrt befinde. Als Anfahrtspauschale wird zu Ihrem Vorteil nicht die Zone zum Zielort, sondern die bis zum Storno zurück gelegten Kilometer veranschlagt. 

- Auftragswiderruf, unabhängig vom Grund sofern ich diesen nicht zu vertreten habe, vor Ort bei Ankunft.

- vor Ort eingetroffen, aber keine Leistung mehr notwendig, nicht auffindbar etc.

 

Genannte Preise sind nur gültig, wenn Sie mich direkt mit Ihrer Öffnung beauftragen. Erhalte ich den Auftrag über Drittfirmen, -personen oder Kooperationspartner können deren Preise Anwendung finden. Genannte Preise verstehen sich für "Standardöffnungen" zugefallener/zugezogener/abgesperrter Türen. Sonderfälle wie Fallen-/Riegelbruch sind teilweise sehr aufwändig zu beheben und werden im 15 Minutentakt abgerechnet.